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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma schriftzug_2

§ 1 Vertragsabschluss

Für Verträge mit HDS-Webdesign - im folgenden Auftragnehmer genannt -

gelten ausschliesslich diese AGB.

Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden - im folgenden Auftraggeber genannt - sind ungültig.

Vom Auftragnehmer angebotene Leistungen und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich bis eine schriftliche Bestätigung durch diesen erfolgt.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt - je nach Umfang des Auftrags - eine Lieferfrist von vier Wochen, beginnend ab dem Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber alle benötigten Unterlagen und Informationen für die Auftragserfüllung zur Verfügung gestellt und an den Auftragnehmer geliefert hat.

Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

§ 2 Leistungen

Die zu erbringenden Dienstleistungen erfolgen nach den Wünschen und klar definierten Vorstellungen des Auftraggebers. Bei unzureichenden technischen Voraussetzungen hat dieser für die notwendigen Änderungen Sorge zu tragen. Alle notwendigen technischen Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei wesentlichen Änderungen der vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers zum Zweck der Anpassung an die Belange des Auftraggebers kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber diesen Mehraufwand in Rechnung stellen.

Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt.

§ 3 Preise

Alle Preisangaben erfolgen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sowie Versandkosten zusätzlich berechnet und sind gesondert zu vergüten.

Dies gilt insbesondere für

  • notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter
  • Aufwand für Lizenzmanagement
  • in Auftrag gegebener Test-, Rechercheaufwand u. rechtliche Prüfungen
  • erbrachte Dienstleistungen ausserhalb der Geschäftszeiten
  • Vorlage von Daten in nicht digitalisierter Form.
  • § 4 Zahlungsbedigungen

    Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt ein Zahlungsziel von 7 Tagen. Danach ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 5% über dem Basissatz zu berechnen.

    Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf ältere Verbindlichkeiten und auf evtl. bereits entstandene Mahnkosten sowie auf Kosten der Rechtsverfolgung und angefallene Verzugszinsen anzurechnen.

    Bei säumigen Zahlern sowie Neukunden gilt eine Vorauszahlung i. H. v. 50% des Gesamtauftragswertes als vereinbart.

    § 5 Termine, Leistungshindernisse

    Die Vereinbarung von Terminen oder Fristen bedarf der Schriftform.

    Ist für eine Leistungserbringung die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich oder wurde diese vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeitspanne, die der Auftraggeber diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.

    Gleiches gilt für nachstehend aufgeführte Verzögerungen:

  • Probleme mit Produkten Dritter (Soft-/ Hardware anderer Unternehmen)
  • Anforderungsveränderungen des Auftraggebers
  • unzureichende Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hard-/ Softwaredefizite), soweit diese dem Auftragnehmer nicht bekannt waren oder nicht bekannt gegeben wurden.
  • Durch vom Auftraggeber beauftragte Änderungen, die über das Mass der Geringfügigkeit hinaus gehen, verlieren vorher vereinbarte Termine und Fristen ihre Gültigkeit.

    § 6 Abnahme

    Sobald der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Abnahmebereitschaft mitgeteilt hat, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.

    Die Leistung des Auftragnehmers gilt als abgenommen, wenn der Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat und der Auftraggeber daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes von maximal 20 Werktagen die Abnahme erklärt oder unter Mitteilung von Mängeln diese detailliert darlegt und die Abnahme verweigert.

    Des weiteren gelten eine Website oder Teile davon als Abgenommen, wenn der Auftraggeber diese ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder den Auftragnehmer hiermit beauftragt. Dies gilt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel beruht, den der Auftragnehmer zu vertreten hat.

    Erfolgt keine Mitteilung der Abnahmebereitschaft, so gilt statt des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

    § 7 Mitwirkungspflicht

    Der Auftraggeber ist verpflichtet, notwendige Daten zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.

    Dem Auftraggeber zum Zweck der Überprüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassene Testversionen oder Entwürfe gelten mit Ablauf der gestellten Frist als genehmigt, soweit der Auftragnehmer durch den Auftraggeber keine Korrekturaufforderung erhält.

    Der Auftraggeber ist für einen störungsfreien Betrieb der Einrichtung zur Fernwartung und -pflege verantwortlich.

    Sowie Funktionalitätsbeeinträchtigungen oder Fehler einer Leistung des Auftragnehmers auftreten verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation hiervon zu unterrichten.

    § 8 Nutzungsrechte

    Der Auftraggeber erhält durch den Auftragnehmer ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Die Verwendung einer durch den Auftragnehmer erstellten Website ist auf das Internet beschränkt. Doch auch dieses Nutzungsrecht erwirbt der Auftraggeber erst mit vollständiger Zahlung der Leistungsberechnung des Auftragnehmers. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet, über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.

    Bei Verwendung der vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zum Zweck der Leistungserbringung ausgehändigten Unterlagen geht der Auftragnehmer davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Auftragnehmer das erforderliche Nutzungsrecht besitzt.

    Der Auftragnehmer nimmt für die Website u. U. Rechte Dritter in Anspruch (Lizenzmaterial), die dem Auftraggeber nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u. U. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder nur zu erheblich veränderten Bedingungen zur Verfügung steht, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall bemüht, ähnliches Material anzuwenden. Unter Vorlage der Abrechnung des Lizenzgebers kann der Auftragnehmer die Kosten mit einem Aufschlag von 10 - 20% an den Auftraggeber berechnen. Eine weitergehende Ausweisung mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.

    § 9 Gewährleistung

    Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mangelhafte Lieferungen und Leistungen innerhalb der Gewährleistungspflicht von sechs Monaten, beginnend mit Datum der Abnahme oder Lieferung, nach Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer auszubessern oder auszutauschen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber einen korrigierten Releasestand zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen sind nach Aufwand zu berechnen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Fehlerbehebungsmassnahmen unverzüglich umzusetzen, d. h. neue Releasestände unter Beachtung der Unterrichtungspflicht sofort zu installieren. Gleiches gilt für Mehrfachnachbesserungen.

    Als Mängel der Website gelten Abweichungen der erstellten Website-Elemente von vereinbarten Gestaltungs- und Funktionsweisen, soweit diese den üblichen Gebrauch beeinträchtigen.

    Eine Gewährleistung besteht nicht für den Fall, dass der Mangel nur geringfügige, auf die Gebrauchstauglichkeit nicht erhebliche Auswirkungen hat.

    Schlägt eine Nachbesserung fehl, so kann der Auftraggeber eine Aufhebung oder Preisminderung des Vertrages verlangen.

    Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer innerhalb von 10 Werktagen nach Ablieferung mittels eingeschriebenen Briefes mitgeteilt werden. Nicht offensichtliche Mängel bedürfen einer Mitteilung innerhalb von 10 Werktagen nach Erkennung. Fehler oder Mängel sind detailliert zu schildern, z. B. durch Fehlerprotokolle. Andernfalls können aus diesen Mängeln keine Ansprüche geltend gemacht werden.

    § 10 Urheberrechtsvermerke / Referenznachweise

    Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer das Recht, das Firmen-Logo und ein Impressum in die Website einzubinden und diese miteinander und mit der Website des Auftragnehmers zu verlinken. Der Auftraggeber übernimmt vorbehaltlos alle Schutzvermerke wie Copyright und andere Rechtsvorbehalte.

    Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer die Verwendung von erbrachten Leistungen wie z. B. Ojekte und Entwürfe zum Zweck der Präsentation. Dem Auftragnehmer ist es gestattet, die Website des Auftraggebers in eine Referenzliste aufzunehmen und entsprechend zu verlinken.

    § 11 Haftung

    Der Auftragnehmer haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen.

    Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit übernimmt der Auftragnehmer nur im Rahmen wesentlicher Vertragspflichten - deren Einhaltung für die Erzielung des Vertragszwecks von Bedeutung sind - oder bei Verzug.

    Ein Datenverlust ist durch den typischen Aufwand zur Wiederherstellung eingegrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei Einhaltung zumutbarer Sicherungsmassnahmen eingetreten wäre.

    Nicht vorhersehbare untypische Schäden werden von der Haftung nicht erfasst. Der Auftragnehmer haftet also nicht für Schäden, deren Entstehung im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages nicht vorhersehbar waren.

    § 12 Datensicherungspflicht des Auftraggebers

    Da eine Neuinstallation von Software oder die Veränderung von installierter Software immer ein Risiko von Datenverlust beinhaltet, ist der Auftraggeber verpflichtet, sich angemessen vor Datenverlust zu schützen und eine umfassende Datensicherung durchzuführen.

    § 13 Datenschutz / Geheimhaltung

    Die im Rahmen der Vertragsentstehung und der Vertragsabwicklung benötigten Daten werden vom Auftragnehmer gespeichert. Da durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung der Daten entsteht, muss der Auftraggeber für Sicherungsmassnahmen vor unberechtigtem Zugriff Sorge treffen.

    Die im Rahmen des Vertrages bekannt werdenden und als vertraulich gekennzeichneten Informationen sind von beiden Vertragsparteien vertraulich zu behandeln und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Dies gilt insbesondere für Software betreffende Unterlagen und Source-Codes.

    Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik keine Möglichkeit besteht, eine Vervielfältigung von Grafiken oder sonstiger Inhalte von Websites zu verhindern.

    § 14 Kündigung

    Eine ordentliche Kündigung seitens des Auftraggebers von Betreuungsverträgen kann frühestens drei Monate nach Vertragsschluss erfolgen. Eine Verlängerung des Vertrages erfolgt jeweils um 12 Monate, wenn er nicht einen Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

    Ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Bei einem Verstoss gegen die Nutzungsrechte und bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung berechtigt.

    § 15 Nachrichten / Mitteilungen

    Sofern sich beide Vertragsparteien mittels elektronischer Post - e-mail - verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der so übermittelten Willenserklärung an. Voraussetzung hierfür ist die Beachtung nachstehend aufgeführter Richtlinien:

  • Die e-mail bedarf des Namens und der e-mail-Adresse des Absenders.
  • Die e-mail muss den Zeitpunkt der Absendung (Uhrzeit/Datum) enthalten.
  • Der Name des Absenders muss als Abschluss der Nachricht enthalten sein.
  •  Eine unter Beachtung dieser Richtlinien zugegangene e-mail gilt als vom Vertragspartner stammend, vorbehaltlich eines Gegenbeweises.

    Alle per e-mail abgegebenen Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung betreffen, gelten als verbindlich. Ausgenommen hiervon sind

  • Kündigung,
  • Massnahmen zur Einleitung / Durchführung eines Schiedsverfahrens,
  • Erklärungen, die von einem der Vertragspartner ausdrücklich in Abweichung von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
  • § 16 Anwendbares Recht und Erfüllungsort

    Hinsichtlich aller Rechtsbeziehungen aus dem geschlossenen Vertragsverhältnis vereinbaren beide Vertragspartner die Anwendung deutschen Rechts. Ebenso im grenzüberschreitenden Verkehr gilt - unter Ausschluss des UN-Kaufrechts - deutsches Recht.

    Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen wird Anröchte vereinbart. Der Gerichtsstand ist Lippstadt.

    § 17 Salvatorische Klausel

    Sollte eine der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so behalten die anderen Bedingungen im Übrigen ihre Wirksamkeit. Beide Vertragspartner ersetzen die nichtige Bestimmung durch eine wirksame, die dem Willen und den Absichten der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.

    Stand 01.01.2006

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